Das Besuchervisum für einmalige Einreise ist ab dem Ausstellungsdatum im Allgemeinen bis zu drei Monate gültig und kann für eine Aufenthaltsdauer von 14, 30, 60 oder (in Ausnahmefällen) maximal 90 Tagen ausgestellt werden. Abhängig vom Aufenthaltsgrund kann die Aufenthaltsdauer bei den verlängerbarten Visumarten mit einer Aufenthaltsdauer von 60 oder 90 Tagen, lokal in Taiwan bis auf maximal 180 Tage verlängert werden.
Für die Beantragung werden benötigt:
(1) der Reisepass im Original und 1 x in Kopie. Der Reisepass muss leere Seiten beinhalten und bei einer Einreise für Aufenthalte bis zu 60 Tagen mindestens 6 Monate Gültigkeit haben, bei längeren Aufenthalten entsprechend länger.
(2) ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular: Link Das Formular ist für die Einreichung ausgedruckt abzugeben.
(3) 2 x biometrische Passfotos mit weißer Hintergrund, die nicht älter als 6 Monate sind
(4) Kopie der Flugtickets oder Buchungsbestätigung des Reisebüros. (Das Ein- und Ausreisedatum müssen erkenntlich gemacht werden.)
(5) Die Beantragungsgebühr beträgt entweder 47€ (3 Werktage), oder 71€ (1 Werktag). Der Betrag ist in bar zu begleichen.
(6) Es wird empfohlen eine Reisekrankenversicherung für die gesamte Aufenthaltsperiode abzuschließen, welche eine Kostenübernahme eines Krankentransport zurück nach Österreich enthält.
(7) Nicht-EU-Bürger müssen eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis in einem der folgenden Ländern einreichen: Österreich, Slowenien oder Kroatien
(8) Wird eine mehrmalige Einreise vorgenommen, sind die Einreichung entsprechender Flug- und Hotelbuchungen erforderlich.
(9) Die Bearbeitungsgebühr beträgt bei einmaliger Einreise 47€ (mit einer Bearbeitungszeit bis zu 3 Werktagen), für einen Expressantrag erhöht sich die Gebühr auf 71€, und die Bearbeitungszeit beträgt 1 Werktag.
Die Bearbeitungsgebühr beträgt bei mehrmaliger Einreise 95€ (mit einer Bearbeitungszeit bis zu 3 Werktagen), für einen Expressantrag erhöht sich die Gebühr auf 142€, und die Bearbeitungszeit beträgt 1 Werktag.
Für US-StaatsbürgerInnen: Die Bearbeitungsgebühr beträgt 152€ mit einer Bearbeitungszeit bis zu 3 Werktagen. Für einen Expressantrag auf Visum mit einmaliger Einreise erhöht sich die Gebühr auf 176€, bei mehrmaliger Einreise beträgt die Gebühr für einen Expressantrag 199€.
Es wird gebeten die Gebühr in bar zu begleichen.
weitere dem Aufenthaltsgrund entsprechende Nachweise:
I. Touristischer Aufenthalt: Nachweis über die Finanzierung des Aufenthalts, Unterkunft etc.
II. Geschäftlicher Aufenthalt:
- Einladungsschreiben der taiwanesischen Firma bzw. des Geschäftspartners in Taiwan
III. Arbeitseinsätze (z.B. Montage- , Installations, oder Wartungsarbeiten):
- Arbeitsgenehmigung beim Arbeitsministeriums (Ministry of Labor Republic of China (Taiwan)).
- Entsendungsschreiben des österreichischen Unternehmens (mit der Angabe des Aufenthaltgrunds und Kostenübernahme seitens der Firma)
- Bestätigungsschreiben des taiwanischen Unternehmens
IV. AustauschstudenIn / Sprachstudienaufenthalte:
- Inskriptions- bzw. Anmeldebestätigung der anerkannten taiwanesischen Bildungsstätte etc. (die Liste der anerkannten Institute findet man unter: www.edu.tw)
- Offizielle Einreisegenehmigung, beantragt von der taiwanesischen Bildungsstätte beim Bildungsministerium
V. Praktikumsaufenthalt:
- Genehmigung der zuständigen Behörde
- Bestätigung der Praktikumsstätte
- Nachweis über die Finanzierung des Aufenthaltes
(9) Bei gewünschter Rücksendung per Post:
Wir bitten bei der Einreichung einen mit Briefmarken frankierten und mit Empfänger adressierten Briefumschlag miteinzureichen. Bei einer Sendung innerhalb Österreich bitten wir den Brief entsprechend der Briefkuvertmaße zu frankieren. Für den Rückversand bitten wir den Brief ausschließlich mit Einschreibung + Übernahmeschein zu frankieren. Bei nicht ausreichender Frankierung wird der Brief nicht versandt.
Bitte beachten Sie:
- Die Dokumente können postalisch oder persönlich eingereicht werden.
- Beim persönlichen Vorbeikommen bitten wir um eine vorherige Terminvereinbarung per Telefon (+431-2124-720) oder per Email (info@taipei.at)
- Unsere öffentliche Parteienverkehrszeiten sind 9:00 bis 12:00 von Mo – Fr
- Unser Vertretungsbüro behält sich das Recht vor, einen Visumantrag ggf. ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen. Bei Ablehnung kann die Gebühr nicht zurückerstattet werden. Auch trotz bereits erteiltem Visum kann bei in der Person des Reisenden liegenden schwerwiegenden Gründen die Einreise verweigert werden.
* Das Besuchervisum allein berechtigt nicht zur Arbeitsaufnahme! Die Ausübung genehmigungspflichtiger Tätigkeiten in Taiwan bedarf stets einer Genehmigung durch die zuständige Behörde.