Einreisebestimmungen
(Stand 20. Mai 2024)
- Visafreie Einreise nach Taiwan
Für kurze Besuchsaufenthalte in Taiwan ist es StaatsbürgerInnen folgender Staaten möglich, ohne Visum nach Taiwan einzureisen:
Staatsangehörigkeit | maximale Aufenthaltsdauer in Taiwan |
Andorra | 90 Tage |
Australien | 90 Tage |
Belgien | 90 Tage |
Belize1 | 30 Tage |
Brunei Darussalam | 14 Tage (gilt zunächst bis zum 31. Jul. 2023) |
Bulgarien | 90 Tage |
Chile | 90 Tage |
Dänemark | 90 Tage |
Deutschland | 90 Tage |
Dominikanische Republik | 30 Tage |
Estland | 90 Tage |
Eswatini1 | 90 Tage |
Finnland | 90 Tage |
Frankreich | 90 Tage |
Griechenland | 90 Tage |
Großbritannien | 90 Tage (unter bestimmten Bedingungen verlängerbar auf 180 Tage) |
Guatemala | 90 Tage |
Haiti | 90 Tage |
Honduras2 | 90 Tage |
Island | 90 Tage |
Irland | 90 Tage |
Israel | 90 Tage |
Italien | 90 Tage |
Japan | 90 Tage |
Kanada | 90 Tage (unter bestimmten Bedingungen verlängerbar auf 180 Tage) |
Kroatien | 90 Tage |
Lettland | 90 Tage |
Liechtenstein | 90 Tage |
Litauen | 90 Tage |
Luxemburg | 90 Tage |
Malaysia | 30 Tage |
Malta | 90 Tage |
Mashallinseln | 90 Tage |
Monaco | 90 Tage |
Nauru | 30 Tage1 |
Neuseeland | 90 Tage |
Nicaragua | 90 Tage |
Niederlande | 90 Tage |
Nordmazedonien | 90 Tage (gilt zunüchst bis 31. Mrz. 2025) |
Norwegen | 90 Tage |
Österreich | 90 Tage |
Paraguay | 90 Tage |
Philippinen | 14 Tage (gilt zunächst bis 31. Jul. 2024) |
Polen | 90 Tage |
Portugal | 90 Tage |
Rumänien | 90 Tage |
St. Kitts und Nevis1 | 30 Tage |
St. Lucia1 | 30 Tage |
St. Vincent und die Grenadinen | 30 Tage |
San Marino | 90 Tage |
Schweden | 90 Tage |
Schweiz | 90 Tage |
Singapur | 30 Tage |
Slowakei | 90 Tage |
Slowenien | 90 Tage |
Spanien | 90 Tage |
Südkorea | 90 Tage |
Thailand | 14 Tage (gilt zunächst bis zum 31. Jul. 2023) |
Tschechische Republik | 90 Tage |
Tuvalu | 90 Tage1 |
Ungarn | 90 Tage |
USA | 90 Tage |
Vatikan | 90 Tage |
Zypern | 90 Tage |
1 gilt nicht für InhaberInnen von Reisepässen von Belize, Eswatini, St. Kitts und Nevis , Nauru, St. Lucia sowie Tuvalu, wenn auf dem Pass als Geburtsort Afghanistan, Irak, Iran, Jemen, Libyen, Nigeria, Pakistan oder Syrien angegeben ist.
2 nicht anwendbar für InhaberInnen honduranischer Pässe, auf denen als Geburtsort die VR China angegeben ist.
Allgemeine Voraussetzungen für die visafreie Einreise sind:
- ein bei Einreise mindestens noch 6 Monate gültiger regulärer Reisepass (keine Ersatzdokumente wie Reiseausweis oder –dokument; deutsche StaatsbürgerInnen: auch mit Lichtbild versehene Kinderreisepässe; StaatsbürgerInnen der USA: bei Ausreise noch gültiger Reisepass; japanische Staatsangehörige: bei Einreise mindestens noch 3 Monate gültiger regulärer Reisepass)
- ein fest gebuchtes Rück- oder Weiterflugticket (bzw. Ticket für die Schiffspassage)
- falls erforderlich: gültiges Visum für das Land der Ausreise
- es dürfen keine Gründe vorliegen, die einer visafreien Einreise entgegenständen
- Staatsangehörige Brunei Darussalam, Philippinen und Thailand: Nachweis Unterkunft in Taiwan (Hotelbuchung, Kontaktdaten GastgeberIn), Nachweis ausreichender finanzieller Grundlagen
Die visafreie Einreise ist möglich über die internationalen Flughäfen Taoyuan International Airport (ehemals CKS International Airport) und Kaohsiung International Airport, die Flughäfen Chiayi, Hualien, Kinmen, Magong (Penghu), Taichung, Tainan, Taipei Songshan Airport und Taitung, sowie über die Seehäfen Hualien, Kaohsiung, Keelung, Kinmen Shuitou Harbour, Mazu Fuao Harbor, Taichung und Taipei.
Die Aufenthaltsdauer kann nicht über die maximale Aufenthaltsdauer von 90, 30 oder 14 Tagen hinaus verlängert werden! Eine nachträgliche Beantragung eines Visums für einen längeren Aufenthalt in Taiwan ist nach visafreier Einreise im Allgemeinen nicht möglich.
Die Möglichkeit der visafreien Einreise umfasst keine allgemeine Arbeitsgenehmigung. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten bedürfen stets einer Erlaubnis durch die zuständige Behörde Taiwans. D.h. Reisende, die die allgemeinen Voraussetzungen für eine visafreie Einreise erfüllen und in Taiwan einer genehmigungspflichtigen Tätigkeit nachgehen möchten, können zwar ohne Visum einreisen, brauchen aber für die Ausübung der Tätigkeit eine Genehmigung.
Genehmigungspflichtig sind u.a. auch Auftritte von KünstlerInnen oder Praktikumstätigkeiten.
Fachkräfte, die die o.g. Bedingungen für eine visafreie Einreise erfüllen und zur Ausübung von Montage-, Installations- oder Wartungsarbeiten etc. nach Taiwan entsandt wurden, können grundsätzlich auch ohne Visum für die Durchführung dieser Tätigkeiten nach Taiwan einreisen. Ist der Aufenthalt jedoch länger als 30 Tage, muss eine explizite Arbeitsgenehmigung des zuständigen Ministry of Labor Taiwans vorliegen.
StaatsbürgerInnen von Brunei Darussalam, den Philippinen und Thailand, die nach Taiwan einreisen, um als Besatzungsmitglied eines Schiffes/Flugzeugs ihren Dienst in Taiwan anzutreten, benötigen für die Einreise nach Taiwan ein Visum, eine visafreie Einreise ist in diesen Fällen nicht gestattet.
- Landing Visum
Reisende, die gemäß den unter → 1. Visafreie Einreise genannten Voraussetzungen ohne Visum nach Taiwan einreisen könnten, jedoch lediglich im Besitz eines vorläufigen Reisepasses sind, benötigen ein Visum. Bei Kurzaufenthalten von maximal 30 Tagen kann dieses auch als Landing Visum bei der Einreise auf den internationalen Flughäfen Taiwan Taoyuan International Airport und Kaohsiung International Airport sowie den Flughäfen Taipei Songshan Airport und Taichung Airport beantragt werden. Bei einer Einreise über die anderen oben angegebenen Flughäfen Taiwans oder über die internationalen Seehäfen ist die Beantragung eines Landing-Visums derzeit nicht möglich.
Außerdem können Landing-Visa beantragt werden von Staatsbürgern der Türkei (maximal 30 Tage Aufenthalt).
Die Aufenthaltsdauer kann nicht verlängert werden! Auch eine nachträgliche Visabeantragung ist im Allgemeinen nicht möglich.
Vorgelegt werden müssten bei der Beantragung eines Landing-Visums:
Reisepass (muss bei Einreise mindestens noch 6 Monate gültig sein)
Rück- bzw. Weiterflugticket oder Ticket für Schiffspassage (mit Datum der Ausreise!!)
vollständig ausgefülltes Antragsformular
ein neueres Passfotos
Visagebühren in Höhe von 1,600 NT$ zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 800 NT$ (türkische StaatsbürgerInnen: gebührenfrei)
Bei Einreise über Kaohsiung International Airport, Taipei Songshan Airport oder Taichung Airport wird zunächst eine vorläufige Einreisegenehmigung ausgestellt. Das eigentliche Visum ist dann innerhalb von drei Tagen auf einer Dienststelle des Bureau of Consular Affairs, MOFA, in Taipei, Kaohsiung, Taichung oder Hualien (Kontaktinformationen unter www.boca.gov.tw) in den Pass eintragen zu lassen.
- Travel Authorization Certificate
StaatsbürgerInnen von Indien, Indonesien, Kambodscha, Laos, Myanmar und Vietnam sind unter bestimmten Bedingungen für Kurzaufenthalte von maximal 14 Tagen von der Visapflicht befreit, wenn sie nachweisbar eine gültige Aufenthaltsgenehmigung besitzen für Australien, Großbritannien, Neuseeland, Japan, Kanada, Südkorea, die Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens oder die USA.
Notwendig ist eine vorhergehende Registrierung auf der Webseite „Online Application for R.O.C. (Taiwan) Travel Authorization Certificate“
https://niaspeedy.immigration.gov.tw/nia_southeast/ der National Immigration Agency Taiwans.
Nach Abschluss der Registrierung ist die Bestätigung "Travel Authorization Certificate" auszudrucken und als Nachweis mitzuführen. Reisende, die in der Vergangenheit als Vertragsarbeiter in Taiwan wohnhaft waren (sogenannte blue-collar worker), sind von dieser Regelung jedoch ausgenommen und benötigen für die Einreise nach Taiwan ein Visum.
- E-Visa
Die Online-Beantragung sogenannter E-Visa ist möglich für Staatsangehörige, die nicht visafrei nach Taiwan einreisen können und an internationalen Veranstaltungen in Taiwan (z.B. von staatlicher Seite aus veranstaltete internationale Konferenzen oder internationale Sportwettkämpfe) teilnehmen wollen und für Staatsangehörige folgender Staaten:
Bahrain, Bosnien und Herzegowina, Burkina Faso, Dominica, Ecuador, Katar, Kolumbien, Kosovo, Kuwait, Mauritius, Montenegro, Oman, Panama, Peru, Salomonen, Saudi Arabien, Türkei, Vereinigte Arabische Emirate.
E-Visa sind allgemein drei Monate gültig und gestatten eine einmalige Einreise mit einer maximalen, nicht verlängerbaren Aufenthaltsdauer von 30 Tagen.
Weitere Informationen sowie Beantragung von E-Visa auf:
https://visawebapp.boca.gov.tw/BOCA_EVISA/
- Visabeantragung
Visa für die Einreise nach Taiwan können in Deutschland unter Beachtung der Zuständigkeitsbereiche bei folgenden Büros beantragt werden:
Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland
Markgrafenstr. 35,
10117 Berlin
Tel.: (030) 20 36 10
Fax: (030) 20 36 11 01
E-Mail: deu@boca.gov.tw
Homepage: www.taiwanembassy.org/de/
Zuständigkeitsbereich:
Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland, Büro Frankfurt a.M.
Friedrichstraße 2-6,
60323 Frankfurt a.M.
Tel.: (069) 74 57 34
Fax: (069) 74 57 45
E-Mail: frankfurt@mofa.gov.tw
Homepage: www.taiwanembassy.org/defra/
Zuständigkeitsbereich:
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Hessen
Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland, Büro Hamburg
Mittelweg 144,
20148 Hamburg
Tel.: (040) 44 77 88
Fax: (040) 44 71 87
E-Mail: taipehvertretung@taipei-hamburg.de
Homepage: www.taiwanembassy.org/deham/
Zuständigkeitsbereich:
Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland, Büro München
Leopoldstr. 28 a,
80802 München
Tel.: (089) 51 26 79 0
Fax: (089) 51 26 79 79
E-Mail: muc1@mofa.gov.tw
Homepage: www.taiwanembassy.org/demuc/
Zuständigkeitsbereich:
Baden-Württemberg, Bayern
5.1. Besuchervisum (einmalige Einreise)
Das Besuchervisum für einmalige Einreise ist ab Ausstellungsdatum im Allgemeinen bis drei Monate gültig und kann für eine Aufenthaltsdauer von 14, 30, 60 oder (in Ausnahmefällen) maximal 90 Tagen ausgestellt werden. Abhängig vom Aufenthaltsgrund kann bei Visa mit einer verlängerbaren Aufenthaltsdauer von 60 oder 90 Tagen die Aufenthaltsdauer vor Ort bis auf maximal 180 Tage verlängert werden.
Für die Beantragung werden benötigt:
- der Reisepass (muss bei Einreise für Aufenthalte bis 60 Tagen mindestens noch 6 Monate gültig sein, bei längeren Aufenthalten entsprechend länger)
- ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (das Antragsformular ist online auf der Website https://visawebapp.boca.gov.tw des Bureau of Consular Affairs Taiwans auszufüllen und für die Beantragung auszudrucken)
- zwei aktuelle farbige Passfotos
- Gebühren in Höhe von 47 € , zahlbar bar oder per Überweisung
- Kopie der Flugtickets oder Buchungsbestätigung vom Reisebüro
- weitere dem Aufenthaltsgrund entsprechende Nachweise:
touristischer Aufenthalt: u. U. Nachweis über Finanzierung des Aufenthalts, Unterkunft
geschäftlicher Aufenthalt: Firmenschreiben (Grund des Aufenthalts, Finanzierung), u.U. Bestätigungsschreiben aus Taiwan
von der entsendenden Firma bezahlte Arbeitseinsätze (z.B. Montage- und Installationsarbeiten): Arbeitsgenehmigung des Ministry of Labor Taiwans (nicht notwendig bei Arbeitseinsätzen von maximal 30 Tagen Dauer), Entsendungsschreiben des deutschen Unternehmens, Bestätigungsschreiben des taiwanischen Unternehmens
Sprachstudienaufenthalt: Bestätigung der anerkannten Bildungsstätte (eine Liste der anerkannten Institute unter: www.edu.tw), Nachweis über die Finanzierung des Aufenthalts, Auslandskrankenversicherung
Austauschstudium: Bestätigung der taiwanischen Universität (Letter of Admission), Studienbescheinigung der deutschen Universität, Nachweis über die Finanzierung des Aufenthalts, Auslandskrankenversicherung
Praktikumsaufenthalt: Genehmigung der zuständigen Behörde (!); Bestätigung der Praktikumsstätte, Nachweis über die Finanzierung des Aufenthalts, Auslandskrankenversicherung
- Bei gewünschter Rücksendung per Post: ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag (Einschreiben)
Die Bearbeitungszeit beträgt bei Vollständigkeit der Unterlagen im Allgemeinen ca. drei bis fünf Arbeitstage.
Beachten Sie bitte:
Das Besuchervisum allein berechtigt nicht zur Arbeitsaufnahme! Die Ausübung genehmigungspflichtiger Tätigkeiten in Taiwan bedarf stets einer Genehmigung durch die zuständige Behörde Taiwans.
Die o.g. Ausführungen beziehen sich auf AntragstellerInnen deutscher Staatsbürgerschaft. Bei AntragstellerInnen nichtdeutscher Staatsbürgerschaft sind für die Visabeantragung neben der ausreichend gültigen längerfristigen Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis Daueraufenthalt-EG, EU-Bürger: aktuelle Meldebescheinigung) u.U. weitere Dokumente vorzulegen. Auch muss bisweilen mit einer längeren Bearbeitungsdauer gerechnet werden. Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Nachfrage bei dem zuständigen Büro der Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland.
5.2. Besuchervisum (mehrmalige Einreise)
Das Visum ermöglicht mehrmalige Einreisen nach Taiwan innerhalb eines bestimmten, vom Aufenthaltsgrund abhängigen Zeitraumes von maximal 3, 6 oder 12 Monaten.
Die jeweilige maximale Aufenthaltsdauer beträgt im Allgemeinen pro Aufenthalt 30, 60 oder 90 Tage.
Für die Beantragung werden benötigt:
- der Reisepass (sollte über die Gültigkeit des Visums hinaus noch mindestens 6 Monate gültig sein)
- ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (das Antragsformular ist online auf der Website https://visawebapp.boca.gov.tw des Bureau of Consular Affairs Taiwans auszufüllen und für die Beantragung auszudrucken)
- zwei neuere Passfotos
- Gebühren in Höhe von 95 € , zahlbar bar oder per Überweisung
- dem Aufenthaltsgrund entsprechende Nachweise:
geschäftlicher Aufenthalt: Schreiben der entsendenden Firma, u.a. den Grund des Aufenthaltes und eine Begründung der Notwendigkeit einer mehrmaligen Einreise enthaltend, Bestätigungsschreiben des taiwanischen Geschäftspartners / von der entsendenden Firma bezahlte Arbeitseinsätze: Arbeitsgenehmigung, ausgestellt vom Ministry of Labor Taiwans / Sprachstudienaufenthalt: Bestätigung der anerkannten Bildungsstätte (eine Liste der anerkannten Institute unter: www.edu.tw), Nachweis über die Finanzierung des Aufenthalts, Auslandskrankenversicherung / Austauschstudium: Bestätigung der taiwanischen Universität (Letter of Admission), Studienbescheinigung der deutschen Universität, Nachweis über die Finanzierung des Aufenthalts, Auslandskrankenversicherung / Praktikumsaufenthalt: Genehmigung der zuständigen Behörde (!); Bestätigung der Praktikumsstätte, Nachweis über die Finanzierung des Aufenthalts, Auslandskrankenversicherung
- Kopie der Flugtickets oder Buchungsbestätigung vom Reisebüro
- Bei gewünschter Rücksendung per Post: ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag (Einschreiben)
Die Bearbeitungszeit beträgt im Allgemeinen ca. drei bis fünf Arbeitstage, vorausgesetzt die Antragsunterlagen sind vollständig.
Beachten Sie bitte: Das Visum allein berechtigt nicht zur Arbeitsaufnahme in Taiwan! Die Ausübung genehmigungspflichtiger Tätigkeiten in Taiwan bedarf stets einer Genehmigung durch die zuständige Behörde.
Das Visum für mehrmalige Einreise ist nicht gedacht für längerfristige Aufenthalte in Taiwan, sondern lediglich für mehrere kürzere Aufenthalte innerhalb eines bestimmten Zeitraumes.
Die o.g. Ausführungen beziehen sich auf AntragstellerInnen deutscher Staatsbürgerschaft. Bei AntragstellerInnen nichtdeutscher Staatsbürgerschaft sind für die Visabeantragung neben dem ausreichend gültigen längerfristigen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis Daueraufenthalt-EG, EU-Bürger: aktuelle Meldebescheinigung) für die Bundesrepublik Deutschland u.U. weitere Dokumente vorzulegen. Auch muss bisweilen mit einer längeren Bearbeitungsdauer gerechnet werden. Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Nachfrage bei dem zuständigen Büro der Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland.
5.3. Resident-Visum
Das Resident-Visum kann für bestimmte Aufenthaltszwecke (u.a. Arbeitsaufnahme oder der Familienzusammenführung) bei längerfristigen Aufenthalten von mehr als 6 Monaten beantragt werden.
Das Resident-Visum wird für einmalige Einreise ausgestellt und ist ab Ausstellungsdatum drei Monate gültig. Innerhalb von 30 Tagen nach Einreise in die Republik China (Taiwan) ist bei der zuständigen Dienststelle der National Immigration Agency (Kontaktinformationen unter www.immigration.gov.tw) die eigentliche Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen (Alien Resident Certificate, ARC).
Studierende beantragen innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise die Aufenthaltsgenehmigung zunächst online in Form eines “E-Residence Permit“ über das Students Online Application System der National Immigration Agency (https://coa.immigration.gov.tw/coa-frontend/student/ entry/foreign-student).
Folgendes wird für die Beantragung des Visums benötigt:
5.3.1. Arbeitsaufnahme:
- ausreichend gültiger Reisepass
- ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (das Antragsformular ist online auf der Website https://visawebapp.boca.gov.tw des Bureau of Consular Affairs Taiwans auszufüllen und für die Beantragung auszudrucken)
- zwei aktuelle Passfotos
- die Arbeitserlaubnis (Original), ausgestellt von den Behörden der Republik China (Taiwan)
- Visagebühren in Höhe von 63€, zahlbar bar oder per Überweisung
- bei gewünschter Rücksendung per Post: ein frankierter und adressierter Rückumschlag (Einschreiben)
- U.U. weitere Dokumente
5.3.2. Familienzusammenführung - EhepartnerIn oder minderjähriges Kind ausländischer ArbeitnehmerInnen:
5.3.2.1. EhepartnerInnen:
- ausreichend gültiger Reisepass
- ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (das Antragsformular ist online auf der Website https://visawebapp.boca.gov.tw des Bureau of Consular Affairs Taiwans auszufüllen und für die Beantragung auszudrucken)
- zwei aktuelle Passfotos
- aktueller internationaler Auszug aus dem Eheregister (Original, nicht älter als drei Monate),
- Gesundheitszeugnis (Formular für das Gesundheitszeugnis erhältlich auf der Homepage des Center for Disease Control www.cdc.gov.tw unter „English – Diseases & Conditions – Foreigners‘ Health“ oder bei den Büros der Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland)(gegenwärtig nicht notwendig bei StaatsbürgerInnen der unter „1. Visafreie Einreise“ aufgeführten Staaten)
- gültiges Alien Resident Certificate und Arbeitserlaubnis des Ehepartners/der Ehepartnerin
- Kopie des Reisepasses des Ehepartners
- Visagebühren in Höhe von 63 €, zahlbar bar, per Verrechnungsscheck oder per Überweisung
- bei gewünschter Rücksendung per Post: ein frankierter und adressierter Rückumschlag (Einschreiben)
- u.U. weitere Dokumente
5.3.2.2. minderjährige Kinder
- ausreichend gültiger Reisepass
- ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (das Antragsformular ist online auf der Website https://visawebapp.boca.gov.tw des Bureau of Consular Affairs Taiwans auszufüllen und für die Beantragung auszudrucken)
- zwei aktuelle Passfotos
- Abstammungsnachweis in Form eines mehrsprachigen Auszugs aus dem Geburtsregister (Original)
- Gesundheitszeugnis (ab einem Alter von 6 Jahren) (Formular für das Gesundheitszeugnis erhältlich auf der Homepage des Center for Disease Control www.cdc.gov.tw unter „English – Diseases & Conditions – Foreigners‘ Health“ oder bei den Büros der Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland) (gegenwärtig nicht notwendig bei StaatsbürgerInnen der unter „1. Visafreie Einreise“ aufgeführten Staaten)
- gültiges Alien Resident Certificate und Arbeitserlaubnis des in Taiwan arbeitenden Elternteils
- Kopien der Reisepässe der Eltern
- Visagebühren in Höhe von 63 €, zahlbar bar oder per Überweisung
- bei gewünschter Rücksendung per Post: ein frankierter und adressierter Rückumschlag (Einschreiben)
- u.U. weitere Dokumente
5.3.3. Familienzusammenführung - EhepartnerIn eines/-er taiwanischen Staatsangehörigen:
- ausreichend gültiger Reisepass
- ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (das Antragsformular ist online auf der Website https://visawebapp.boca.gov.tw des Bureau of Consular Affairs Taiwans auszufüllen und für die Beantragung auszudrucken)
- zwei neuere farbige Passfotos
- aktueller Auszug aus dem Haushaltsregister in Taiwan zum Nachweis der bestehenden Eheregistrierung in Taiwan (Original, nicht älter als drei Monate)
- Eheurkunde (Original) zum Nachweis der bestehenden Eheregistrierung im Heimatland (deutsche StaatsbürgerInnen: idealerweise englischsprachiger Auszug aus dem Eheregister)
- Gesundheitszeugnis (Formular für das Gesundheitszeugnis erhältlich auf der Homepage des Center for Disease Control www.cdc.gov.tw unter „English – Diseases & Conditions – Foreigners‘ Health“ oder bei den Büros der Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland)
- innerhalb der letzten 3 Monate vom Bundesjustizamt ausgestelltes Führungszeugnis
- Kopie des Reisepasses des Ehepartners/der Ehepartnerin
- Visagebühren in Höhe von 63 €, zahlbar bar oder per Überweisung
- bei gewünschter Rücksendung per Post: frankierter und adressierter Rückumschlag (Einschreiben)
- u.U. weitere Dokumente
5.3.4. Ein- oder mehrjähriger Studienaufenthalt an einer taiwanischen Universität (Austauschstudierende, Degree Students) (kein Sprachstudium):
- ausreichend gültiger Reisepass
- ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (das Antragsformular ist online auf der Website https://visawebapp.boca.gov.tw des Bureau of Consular Affairs Taiwans auszufüllen und für die Beantragung auszudrucken)
- zwei aktuelle Passfotos
- offizielle, mit Datum und Nummer versehene Bescheinigung der taiwanischen Universität
- Degree Students: letztes Schul- bzw. Hochschulzeugnis (legalisiert durch die zuständige Vertretung Taiwans) - Austauschstudierende: Studienbescheinigung der deutschen Universität
- Gesundheitszeugnis (Formular für das Gesundheitszeugnis erhältlich auf der Homepage des Center for Disease Control www.cdc.gov.tw unter „English – Diseases & Conditions – Foreigners‘ Health“ oder bei den Büros der Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland)
- Nachweis über die Finanzierung des Studienaufenthalts
- Nachweis einer in Taiwan gültigen Krankenversicherung (die Pflichtversicherung in der taiwanischen National Health Insurance beginnt erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten)
- Visagebühren in Höhe von 63 €, zahlbar bar oder per Überweisung
- bei gewünschter Rücksendung per Post: frankierter und adressierter Rückumschlag (Einschreiben)
- u.U. weitere Dokumente
5.3.5. Einjähriger Aufenthalt als AustauschschülerIn an einem taiwanischen College:
- ausreichend gültiger Reisepass (sollte idealerweise bei Beendigung des Aufenthalts noch mehr als 6 Monate gültig sein)
- ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (das Antragsformular ist online auf der Website https://visawebapp.boca.gov.tw des Bureau of Consular Affairs Taiwans auszufüllen und für die Beantragung auszudrucken), bei minderjährigen AntragstellerInnen bitte auch von den Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen
- zwei aktuelle Passfotos
- Genehmigung der zuständigen Schulaufsichtsbehörde Taiwans
- Bescheinigung der taiwanischen Schule
- Gesundheitszeugnis (Formular für das Gesundheitszeugnis erhältlich auf der Homepage des Center for Disease Control www.cdc.gov.tw unter „English – Diseases & Conditions – Foreigners‘ Health“ oder bei den Büros der Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland)
- Nachweis einer in Taiwan gültigen Krankenversicherung (die Pflichtversicherung in der taiwanischen National Health Insurance beginnt erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten)
- Visagebühren in Höhe von 63 €, zahlbar bar oder per Überweisung
- bei gewünschter Rücksendung per Post: frankierter und adressierter Rückumschlag (Einschreiben)
- u.U. weitere Dokumente
5.3.6. Freiwilliges soziales Jahr in Taiwan:
- ausreichend gültiger Reisepass
- ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (das Antragsformular ist online auf der Website https://visawebapp.boca.gov.tw des Bureau of Consular Affairs Taiwans auszufüllen und für die Beantragung auszudrucken)
- zwei aktuelle Passfotos
- Genehmigung des zuständigen Ministry of Health and Welfare Taiwans
- Bestätigung der taiwanischen Organisation
- Gesundheitszeugnis (Formular für das Gesundheitszeugnis erhältlich auf der Homepage des Center for Disease Control www.cdc.gov.tw unter „English – Diseases & Conditions – Foreigners‘ Health“ oder bei den Büros der Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland)
- Nachweis einer in Taiwan gültigen Krankenversicherung (die Pflichtversicherung in der taiwanischen National Health Insurance beginnt erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten)
- Visagebühren in Höhe von 63 €, zahlbar bar, per Verrechnungsscheck oder per Überweisung
- bei gewünschter Rücksendung per Post: ein frankierter und adressierter Rückumschlag (Einschreiben)
- u.U. weitere Dokumente
Der Reisepass muss den Bestimmungen gemäß bei Einreise mindestens noch 6 Monate gültig sein. Um aber möglicherweise aufwändige Behördengänge wegen einer Passbeantragung in Taiwan zu vermeiden, sollte der Reisepass idealerweise über die Aufenthaltsdauer hinaus noch mindestens 6 Monate Gültigkeit besitzen.
Einige der o.g. Dokumente (Ehebescheinigung, Geburtsbescheinigung, Gesundheitszeugnis, Führungszeugnis, Finanzierungsnachweise) müssen, wenn Sie in Deutschland oder einem anderen Land außerhalb Taiwans ausgestellt wurden, von der zuständigen konsularischen Vertretung Taiwans legalisiert werden, damit sie auch in Taiwan vorgelegt werden können. Hierfür sind u.U. zeitaufwändige Vorbeglaubigungen durch bestimmte Institutionen notwendig. Näheres zu den einzelnen Beglaubigungsverfahren erhalten Sie bei der jeweils zuständigen Taipeh Vertretung.
Dokumente, die nicht in englischer oder chinesischer Sprache ausgestellt wurden, bedürfen darüber hinaus einer Übersetzung ins Englische oder Chinesische. Mit Wirkung vom 16. Nov. 2011 ist es den Taipeh Vertretungen nicht mehr gestattet, die Korrektheit von Übersetzungen zu beglaubigen. Um eine Übersetzung dennoch beglaubigen zu können, muss diese entweder von einem ermächtigten Übersetzer angefertigt und vom zuständigen Landgerichtspräsidenten zwischenbeglaubigt werden, oder vom Antragsteller selbst erstellt und eine Erklärung über die Korrektheit der Übersetzung persönlich vor dem Büro der Taipeh Vertretung unterschrieben werden.
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der Taipeh Vertretung, in deren Konsularbereich das jeweilige Dokument ausgestellt wurde, nach dem Beglaubigungsverfahren.
Die Gebühren für Beglaubigungen betragen 14€ pro Beglaubigung.
Sollten Sie einen längeren Aufenthalt in Taiwan planen, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit der zuständigen Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland in Verbindung, um nähere Informationen über die Einreisebedingungen zu erfahren.
5.4. Working-Holiday-Visum (mehrmalige Einreise)
Deutsche StaatsbürgerInnen im Alter von 18 bis maximal 30 Jahre, die Taiwan etwas näher kennenlernen möchten, haben die Möglichkeit, ein Working Holiday Visum zu beantragen. Dieses Visum erlaubt einen Aufenthalt von maximal einem Jahr beginnend mit dem Tag der ersten Einreise und umfasst eine allgemeine Arbeitsgenehmigung für kurzfristige Jobs von jeweils maximal dreimonatiger Dauer.
Folgende Unterlagen sind für die Beantragung einzureichen:
- Antragsformular (das Antragsformular ist online auf der Website https://visawebapp.boca.gov.tw des Bureau of Consular Affairs Taiwans auszufüllen und für die Beantragung auszudrucken
- bei Einreise nach Taiwan mindestens noch 12 Monate, idealerweise aber nach Beendigung des Aufenthalts mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass
- zwei aktuelle Passfotos
- Rückflugticket oder Nachweis ausreichender finanzieller Rücklagen für den Rückflug
- Nachweis über finanzielle Mittel in Höhe von mindestens 2000€ bzw. mindestens 3000€, wenn kein Rückflug vorliegt (z.B. in Form eines Kontoauszugs oder Traveller Cheques etc.)
- umfassende Kranken- und Unfallversicherung für einen einjährigen Aufenthalt in Taiwan, die auch Krankenhausbehandlungen und Rücktransport abdeckt (keine Reisekrankenversicherung für kürzere Aufenthalte)
- Visagebühren in Höhe von 95 €
- bei gewünschter Rücksendung per Post: ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag (Einschreiben)
Es können darüberhinaus weitere Dokumente verlangt werden.
Beachten Sie hierzu auch die weiteren Erläuterungen zum Working-Holiday-Visum auf unserer Homepage.
Weitere Informationen zu Einreise und Aufenthalt in Taiwan:
das Bureau of Consular Affairs Taiwans
http://www.boca.gov.tw/
umfangreiches Informationsportal des Ministry of Economic Affairs, bietet u.a. Informationen zu Investitionsmöglichkeiten und Stellenangebote
https://www.contacttaiwan.tw/
Website des Ministry of Foreign Affairs für Working-Holiday-Maker in Taiwan
http://www.youthtaiwan.net/WorkingHolidayen/