Visafreie Einreise
Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte von längstens 90 Tagen für Inhaber von Reisepässen folgender Länder zu Besuchs- oder Geschäftszwecken:
Andorra, Australien, Belgien, Brunei Darussalam, Bulgarien, Chile, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kanada, Kroatien, Lettland, Litauen, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Südkorea, Thailand, Tschechische Republik, Ungarn, U.S.A., Vatikan, Zypern.
Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte von längstens 30 Tagen für Inhaber von Reisepässen von Malaysia und Singapur zu Besuchs- und Geschäftszwecken.
Bedingungen für die Befreiung von der Visumpflicht sind:
- Ein, bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültiger regulärer Reisepass ( Kinderreisepass mit Bild, japanische Staatsangehörige: mindestens noch 3 Monate gültiger Reisepass, Staatsangehörige der USA: nach Beendigung des Aufenthalts in Taiwan noch gültiger Reisepass)
- Bestätigtes Rück- bzw. Weiterflugticket oder Ticket für Schiffspassage.
- Die Aufenthaltsdauer kann über den Maximalzeitraum von 30 bzw. 90 Tagen hinaus nicht verlängert werden.
- Eine nachträgliche Visabeantragung nach der Einreise ist unmöglich.
Die Einreise ist möglich über die Flughäfen Taiwan Taoyuan International Airport, Kaohsiung International Airport, Chiayi Airport, Hualien Airport, Kinmen Airport, Magong Airport, Tainan Airport, Taipei Songshan Airport, Taichung Airport und Taitung Airport, sowie über die Seehäfen Taipei, Hualien, Kaohsiung, Keelung, Kinmen Shuitou, Mazu Fuao und Taichung.
Staatsangehörige Mazedoniens und der Türkei, sowie Staatsangehörige der unter „Visafreier Einreise“ aufgeführten Staaten, die lediglich im Besitz eines vorläufigen Reisepasses sind, können auch bei Ankunft an den Flughäfen Taiwan Taoyuan International Airport, Kaohsiung International Airport, Taipei Songshan Airport und Taichung Airport ein Visum für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen (Landing Visa) beantragen.Vorgelegt werden müssen:
- Reisepass (muss bei Einreise mindestens noch 6 Monate gültig sein)
- Rück- bzw. Weiterflugticket oder Ticket für Schiffspassage (mit Datum der Ausreise)
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- ein aktuelles Passfoto
- Visagebühr in Höhe von 1600 NT$ zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 800 NT$
Die Aufenthaltsdauer kann über 30 Tage hinaus nicht verlängert werden. Eine nachträgliche Visabeantragung nach der Einreise ist unmöglich.
Bei Einreise über Kaohsiung International Airport, Taipei Songshan Airport oder Taichung Airport wird zunächst eine vorläufige Einreisegenehmigung ausgestellt. Das eigentliche Visum muß innerhalb von drei Werktagen im Bureau of Consular Affairs (www.boca.gov.tw) in den Pass eingetragen werden.
*Auch Staatsangehörigen von Indien, Indonesien, den Philippinen,Vietnam, Myanmar, Kambodscha, und Laos ist unter bestimmten Voraussetzungen und nach erfolgter Online-Registrierung eine visafreie Einreise nach Taiwan möglich, wenn sie nachweisbar im Besitz einer gültigen langfristigen Aufenthaltsgenehmigung für Australien, Großbritannien, Japan, Kanada, Neuseeland, den Schengen-Staaten oder den Vereinigten Staaten von Amerika sind. Informationen und Registrierung unter
→ https://niaspeedy.immigration.gov.tw/nia_southeast/
Genehmigungspflichtige Tätigkeiten (z.B. Arbeitstätigkeiten, Entsendungstätigkeiten von mehr als 30 Tagen Dauer, künstlerische Aufführungen, Praktika etc.) bedürfen stets einer expliziten Genehmigung durch die jeweils zuständige Behörde der Republik China (Taiwan).